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Nach tätlichem Angriff auf Polizeibeamten und versuchter gefährlicher Körperverletzung – Gericht erlässt Haftbefehl

Datum: 30.01.2024

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

(KA) Karlsruhe - Nach tätlichem Angriff auf Polizeibeamten und versuchter gefährlicher Körperverletzung – Gericht erlässt Haftbefehl

Ein 26 Jahre alter Mann steht im Verdacht, am frühen Montagmorgen einen Polizeibeamten tätlich angegriffen zu haben. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge sollten der Beschuldigte und zwei weitere Personen aufgrund eines Hinweises auf einen mutmaßlichen versuchten Pkw-Aufbruch gegen 00:30 Uhr in der Herrenstraße von Polizeikräften kontrolliert werden. Beim Erblicken der Streifenbesatzung flüchtete der Beschuldigte und die beiden anderen Personen, um sich der polizeilichen Identitätsfeststellung zu entziehen. Während seiner Verfolgung über die Amalienstraße in westlicher Richtung soll sich der Beschuldigte unvermittelt umgedreht und aus einem Abstand von wenigen Metern einen Schlittschuh mitsamt Metallkufe mit voller Wucht zielgerichtet in Kopfhöhe eines ihn verfolgenden Polizeibeamten geworfen haben. Nur infolge einer geistesgegenwärtigen Ausweichbewegung wurde der Polizeibeamte nicht von dem Schlittschuh am Kopf getroffen und blieb unverletzt. 

Kurz darauf konnte der Mann sowie eine weitere der flüchtenden Personen – ein 37-jähriger Mann - an der Ecke Wald-/Erbprinzenstraße vorläufig festgenommen werden. Die dritte Person entkam unerkannt.

Der 26-Jährige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Montag dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Der 37-Jährige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und prüft derzeit auch, ob die Männer für weitere Straftaten verantwortlich sind. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0721 666-5555 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.

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