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Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist ein Personalrat gebildet, der seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz wahrnimmt. Die Personalvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach dem Landesrichtergesetz obliegt dem Staatsanwaltsrat der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

Die Frauenvertreterinnen kümmern sich neben der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Frauenförderungsgesetz auch um Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

 

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