Karlsruhe / Bruchsal: Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung abgeschlossen - Anklage gegen Bruchsaler Gemeinderatsmitglied erhoben.
Datum: 10.12.2009
Kurzbeschreibung:
Pressemitteilung
Karlsruhe / Bruchsal: Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung abgeschlossen - Anklage gegen Bruchsaler Gemeinderatsmitglied erhoben
1 0. Dezember 2009Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat jetzt die Ermittlungen gegen ein Mitglied des Gemeinderats der Stadt Bruchsal abgeschlossen und wegen Wahlfälschung in zwei Fällen Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, er habe bei den Gemeinderatswahlen 2004 und 2009 jeweils seine Aufnahme in Wahlvorschläge bewirkt, 2004 für die FDP, 2009 für die CDU. In beiden Fällen sei der Beschuldigte nicht für den Bruchsaler Gemeinderat wählbar gewesen, da er jeweils nicht als Bürger der Gemeinde Bruchsal seinen Hauptwohnsitz seit drei Monaten in Bruchsal gehabt habe. Dem Beschuldigten habe daher in beiden Fällen die sogenannte passive Wahlberechtigung gefehlt. Dies habe er jeweils durch die Anmeldung unter einer Bruchsaler Anschrift verschleiert, an der er jedoch keinen Hauptwohnsitz gehabt habe. 2009 sei der Beschuldigte in den Bruchsaler Gemeinderat gewählt worden, 2004 habe er dafür nicht ausreichend Stimmen erhalten.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falles und dem herausgehobenen Interesse der Öffentlichkeit wurde Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben.
Die maßgeblichen Strafvorschriften haben - soweit relevant - folgenden Wortlaut:
§ 107a StGB Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 108d Geltungsbereich
(1) Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für ein Volksbegehren gleich.
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Ihr Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe:
Staatsanwalt (GL) Bogs
10.12.2009
Hinweis für die Medienvertreter:
Bitte richten Sie weitere Anfragen auch direkt an den Pressesprecher des Landgerichts Karlsruhe: Herr RiLG Kraus, Tel.: 0721/926-3176
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