Hier können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die Staatsanwaltschaft für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Prozessrechts nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann.
Anzugeben sind die entsprechende Postleitzahl und der Ortsname; abgekürzte Angaben genügen. Kann das zuständige Gericht nicht allein aus diesen Angaben ermittelt werden, erfolgt ein entsprechender Hinweis.
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